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Gemäss Lebensmittelgesetzgebung dürfen Frischeier längstens während 21 Tagen nach dem Legetag verkauft werden. Betreffend Aufbewahrungs- und Lagertemperatur während und nach der Verkaufsfrist sind im Gesetz keine Vorschriften enthalten. Da das Ei über einen natürlichen Schutzmechanismus verfügt, welcher während den ersten 3 – 4 Wochen zur Qualitätserhaltung beiträgt, ist es möglich, Eier während ca. 20 Tagen ungekühlt aufzubewahren. Spätestens nach 3 Wochen nach dem Legetag empfieht es sich, die Eier kühl zu lagern.

 
 
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